News

Handlungsempfehlung TVRLP ab 2.7.2021

Ablauf-, Nutzungs- und Hygieneempfehlungen des TVRLP für den
Mannschafts - Wettkampfbetrieb ab dem 02.07.2021

Handlungsempfehlung TVRLP ab 2.7.2021

Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Individualsportler im Bereich des TVRLP gilt die jeweils aktuelle (derzeit 24.) CoBeLVO Rheinland-Pfalz für alle Aktivitäten im Bereich des Vereins; ergänzt durch Hygienekonzepte. Auf dieser Basis erfolgte die Genehmigung der Runde (Wettkampf im Einzel und Doppel) durch die Landesregierung unter Beachtung der konkreten Vorgaben des § 10 der CoBeLVO.
Im Folgenden wird immer das grammatische Geschlecht der Person genannt.
Wir sehen die Möglichkeit unsere Runde auszutragen als sehr großes Privileg. Bitte helfen Sie alle mit, dass Infektionsrisiken so weit wie möglich reduziert werden und das Infektionsgeschehen insge-samt unter Kontrolle bleibt.
Die wichtigsten Grundlagen für die Runde basierend auf die aktuellen (derzeit 24.) CoBeLVO:
§ 2
1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen verschiedener Hausstände gestattet, wobei Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte Per-sonen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. §1 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung.
§ 10 Sport
1)Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten ge-deckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn die Sportausübung im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkung nach §2 Abs. 1 (höchstens 25 Personen verschiedener Hausstände) erfolgt
oder, wenn die Sportausübung von mindestens einer verantwortlichen Person angeleitet wird, in Gruppen von maximal 50 teilnehmenden Personen, …
geimpfte Personen und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl unberück-sichtigt.
Zwischen den Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten …
Im Innenbereich: Pflicht zur Kontakterfassung / außerhalb der sportlichen Betätigung Maskenpflicht / Testpflicht (nicht für Trainer).
Im Außenbereich sind bis 500 Zuschauer* unter Auflagen gestattet (insbesondere Abstandsgebot, Maskenpflicht, Hygienekonzept).
Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toiletten-räumen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes (1,5m) gestattet.
Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sind folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler*innen jederzeit zu gewährleisten:

• Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Desinfektion usw.) und die Hust- und Niesetikette müs-sen beim Wettbewerb ebenfalls strikt beachtet werden. Dies ist durch geeignete Hinweisschil-der kenntlich zu machen. Um das Einhalten der geforderten Mindestabstände zu gewährleis-ten, empfehlen wir auch weiterhin eine entsprechende Wegeplanung.
• Spielern mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a. Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung ist die Teilnahme am Wettbewerb un-tersagt. Treten diese Anzeichen während des Wettkampfes erstmalig auf, ist das Wettspiel so-fort zu beenden und die Anlage unverzüglich zu verlassen.
• Es wird empfohlen Einrichtungen mit Kontakt regelmäßig zu reinigen, bzw. zu desinfizieren.
• In Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, und Toiletten-räumen ist eine kontinuierliche Luftzirkulation ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Hän-dedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellen. Re-gelmäßige Reinigung wird dringend empfohlen.
• Keine Berührungen, Umarmungen und keinen Handschlag beim Tennis.
Wir empfehlen auch weiterhin für die Einhaltung der Regelungen eine beauftragte Person vor Ort zu benennen. Diese kann während eines Spieltages von wechselnden Personen und auch von mehreren Personen gleichzeitig wahrgenommen werden (z. B. Vorstandsmitglieder, Trainer, Mannschaftsfüh-rer, Betreuer) und ist insbesondere dafür zuständig:
- Intervention bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln
- Bereitstellung Desinfektionsmittel
- Ansprechpartner für die Mannschaften im Wettkampf
AHA+L+A einhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen!
Medenrunde
Spiele können einvernehmlich verlegt werden. Dies bis 22. September. Sollte keine einvernehmliche Verlegung möglich sein und ein Verein deshalb den Tag voraussichtlich nicht coronakonform durch-führen können, kann er den Verband (spielleitende Stelle) anrufen. Diese tritt als Clearingstelle ein und kann den Spieltag verpflichtend verlegen. Es sind gestaffelte Anfangszeiten empfohlen.
Der Heimverein muss dabei sicherstellen, dass das Abstandsgebot in Aufenthaltsräumen eingehalten werden kann. Hierbei ist auch die Ankunft/Abreise/Toilettennutzung und ggf. der Zugang zur Ver-einsgaststätte zu berücksichtigen.
Für Regen/Nichtbespielbarkeit ist die Regelung dahingehend geändert, dass (bei aktueller Corona-verordnung) nicht gewartet wird, bis es aufhört zu regnen, sondern die Begegnung verlegt wird/ an einem anderen Termin fortgesetzt wird. Entsprechendes gilt für die gegenseitige Information vor Anreise (alternative coronakonforme einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten sind möglich).
Die Mannschaftsführer sollen auf die Einhaltung der genannten Coronaregeln achten.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
Im Zweifel gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behan-deln - Gesundheit geht vor Wettkampf.

Vorbereitung/Durchführung des Verbandsspieles:
Wir empfehlen nach wie vor, dass sich die Mannschaftsführer abstimmen, um die Besonderheiten des Spieltags zu klären. Dies sind insbesondere:
• Treffpunkt auf der Anlage.
• gastronomische Bedingungen (siehe weiter unten)
• Nutzung insbesondere von Räumen zum Umkleiden und Duschen, und Toilettenräumen
• Modalitäten für Zuschauer.
Ankunft: Auf eine Begrüßung mit Handschlag etc. wird verzichtet. Die Heimmannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen. Auch nach dem Match: Es gibt kein „Handshake“.
Auf jedem Platz befinden sich mindestens zwei Sitzmöglichkeiten pro Seite (und damit pro Team),
Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer auszufül-len. Eigene Stifte werden hier empfohlen.
Der verpflichtende Übertrag in das Wettspielportal TORP ermöglicht die Nachvollziehbarkeit jeder Begegnung mit den jeweiligen Einsätzen jeden Spielers (wer hat wann gegen wen gespielt) aktuell und online.
Eine Bewirtung darf ausschließlich unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen (§ 7, 24. CoBeLVO). …
2) Die Öffnung gastronomischer Einrichtungen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaß-nahmen, Vorhaltung eines Hygienekonzepts und nach Maßgabe des Satzes 2 zulässig. Es gelten
1. zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1,
2. für Gäste und Personal die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 …; für Gäste ist die Maske unmittelbar am Platz entbehrlich,
3. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
Je nach Anlagenbeschaffenheit und den Bestimmungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (24. CoBeLVO) kann der Verein hier individuelle coronakonforme Lösungen erarbei-ten. Ein Hygienekonzept ist generell vorzuhalten. Den Vorgaben der Behörden vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir schreiben diese Ablauf- Nutzungs- und Hygieneempfehlungen entsprechend der sich ändernden Ordnungen regelmäßig weiter. Für Vorschläge zur praktikableren Umsetzung oder Anmerkungen zur Auslegung sind wir natürlich dankbar.
Wir appellieren an sportliches Verhalten insbesondere bei der Regelung bezüglich Regen und Spiel-verlegungen. Nutzen Sie Erleichterungen nicht taktisch!
* Zuschauer
§ 3 (4) Für Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Zuschauern oder Teilnehmern gelten
1. das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1; in Einrichtungen mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem belegten Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem belegten Sitzplatz gewahrt werden sowie
2. die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 …; die Maskenpflicht entfällt in den Bereichen, in denen es nicht zu Ansammlun-gen von Personen kommt und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht entfällt, soweit der Veranstalter die Testpflicht nach § 1 Abs. 9 für alle Zuschauer oder Teilnehmer vor-sieht. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben des Satzes 1 gewährleistet.
Anlage: Das TVRLP-Corona Handout für Vereine

User ImageAndreas Krause, 06. Juli 2021